Burning Ramp Festival 2018

+++ Am 30.04.2018 | das letzte BRF Augsburg, R.I.P. +++

Wenn … ja, wenn schon denn schon. Vier gewinnt und dann ist Ende, hatten wir beschlossen. Aber gut, 5 Finger sind eine Faust und deswegen haben wir uns zusammen mit den AWAKen (Fabrik Unique / Ballonfabrik) entschieden, das BURNING RAMP FESTIVAL doch nochmal aufflammen zu lassen.

Zum 5. Mal Rock’n’Roll, Feuer und Teufel in der Walpurgisnacht bis die Rampe brennt. Aber erstmal zum Aufbau, zwischendurch Club-Versammlung wegen anderen Themen und weiterbauen bis in die Nacht – wie immer …

Wir können halt nicht anders – als zusammen mit anderen die Freiräume lieben, schätzen, erhalten und aufbauen – eine geile Zeit in unserer Kapitalkultur zu haben. Ein brennendes Klavier gab es diesmal nicht, dafür ein paar andere Überraschungen. Auch die Rampe war definitiv anders.

Ein U für ein X – sonst ändert sich nix. Miniramp mit Pumptrack kombiniert und ab geht das. Die FFW hat uns wie jedes Jahr kräftig mit einem Löschzug und vielen Freiwilligen unterstützt, super Jungs und Mädels. Langsam geht’s los, die Anspannung steigt …

Mucke wie gehabt zum durchdrehen, laut und rotzig, Bier ohne Ende, Feuer und Zirkus. Was für ein Wahnsinn. Die Feuerspuckerin Angelina Wandelbar hat eine richtig schöne Solo-Performance hingelegt.

LineUp:

Thee Infidels (SKAcore/Punk, Gelnhausen)
Waterweed (HC/Skatepunk, Japan)
Cellophane Suckers (Punk’n’Roll, Bergisch Gladbach)
The Lostouts (Punkrock, Augsburg)

Nachmittags gab es auch Außenbeschallung durch:
Wollstiefel
Alaska Bernd
Vraket (member of the Sensitives)

Wir sagen Danke und auf Wiedersehen!

NOlympia SCHREIEN hilft nicht

Ich kann es ja gern zugeben: ich bin kein großer Fernsehsportfan. Meine Frau zwingt mich Samstags, wenigstens eine Halbzeit für ihren Verein mitzufiebern, damit das Sky-Abo wenigstens so tut, als ob es sich lohnt. Ich mache immer schon einen großen Bogen um die Sommer-olympischen Spiele, und jetzt, wo gerade in Korea der dritte Weltkrieg nicht gestartet wird, bin ich auch nur mit sehr halbem Herzen dabei.

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Unsere Satzung

Razed Skateboarding Club Schwaben

Inhaltsverzeichnis der Vereinssatzung des Razed Skateboarding Club Schwaben e.V.

§ 1 Name und Sitz

§ 2 Zweck

§ 3 Gemeinnützigkeit

§ 4 Geschäftsjahr

§ 5 Mitgliedschaft

§ 6 Beiträge

§ 8 Organe und Einrichtungen

§ 9 Vorstand

§ 10 Mitgliederversammlung

§ 11 Satzungsänderungen

§ 12 Auflösung

  1. NAME UND SITZ
    1. Der Verein führt den Namen „Razed Skateboarding Club Schwaben“ (mit dem Zusatz e.V.) und ist beim Registergericht Augsburg eingetragen. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. und erkennt dessen Satzung und Ordnungen an. Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen im Verein wird auch die Zugehörigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband vermittelt.
    2. Der Verein hat seinen Sitz in Augsburg.
  2. ZWECK
    1. Der Zweck des Vereins ist ausschließlich und unmittelbar die Pflege und Förderung des Skateboardings und BMX in der Form von Veranstaltungen. Kinder und Jugendliche sollen für diesen Sport begeistert werden. Trainings in den verschiedenen Disziplinen werden angeboten. Kooperationen mit Jugendzentren, Kultur- un anderen Sportvereinen, dem Stadtjugendring, aber auch Initiativen und Gruppierungen weiterer Individualsportarten werden angestrebt.
    2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
      1. die Veranstaltung von sportlichen Begegnungen, Training und Wettbewerben sowie Vereinsfahrten.
      2. die Verbreitung des Gedankens des Skateboarding und der Werbung dafür.
      3. die Förderung der Freundschaft und des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Angehörigen aller Nationen in gemeinsamer Ausübung des Skateboarding.
    3. Der Verein unterstützt den Grundsatz der Chancengleichheit. Er wird niemanden wegen seiner Nationalität, Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Alter in irgendeiner Weise diskriminieren oder die Eignung zur Mitgliedschaft davon abhängig machen. Er wird ferner an keinen Aktivitäten von Organisationen teilnehmen, von denen bekannt ist, daß dort Personen diskriminiert werden. Der Verein wird diese Grundsätze auch seinen Mitgliedern auferlegen und über deren Einhaltung wachen.
    4. Der Verein kann den Beitritt zu anderen Organisationen beschließen.
  3. GEMEINNÜTZIGKEIT
    1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
    2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    4. Zuwendungen an den Verein, insbesondere aus zweckgebundenen Mitteln einer öffentlichen Einrichtung dürfen nur für die vorgeschriebenen Zwecke verwendet werden.
    5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Vorstand kann eine Vergütung erhalten. Über die Gewährung der Vergütung dem Grunde und der Höhe nach entscheidet die Mitgliederversammlung.
  4. GESCHÄFTSJAHR
    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  5. MITGLIEDSCHAFT
    1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Aufnahmeantrag, übder den der Vorstand entscheidet, erworben. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vetreter (Eltern).
    2. Die Mitgliedschaft endet
      1. durch Tod.
      2. durch Austritt zum Ende eines Geschäftsjahres, der dem Schriftführer des Vereins schriftlich mindestens 2 Monate vor Ende des Geschäftsjahres mitzuteilen ist.
      3. durch Ausschluss wegen unehrenhafter Handlungen oder vereinsschädigendem Verhaltens.
      4. bei Nichterfüllung der Beitragspflicht nach Mahnung, sobald der Vorstand dies dem Mitglied schriftlich mitgeteilt hat.
    3. Über einen Ausschluss gemäß Ziff. 2.c entscheidet der Vorstand. Dessen Beschluss kann innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung durch schriftlich beim Vorstand einzulegenden Widerspruch angefochten werden. Über den Widerspruch entscheidet eine unverzüglich einzuberufende (außerordentliche) Mitgliederversammlung endgültig.
  6. BEITRÄGE
    1. Jedes Mitglied hat eine Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag zu leisten. Dieser ist zum 1. Januar eines Jahres zu entrichten. Die Fälligkeit tritt ohne Mahnung ein.
    2. Die Geldbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt; sie dürfen nicht so hoch sein, dass die Allgemeinheit von der Mitgliedschaft ausgeschlossen wäre. Einem Mitglied, das unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, kann der Betrag gestundet oder für die zeit der Notlage ganz oder teilweise erlassen werden. Über ein Stundungs- oder Erlassgesuch entscheidet der Vorstand.
  7. ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES VEREINS
    1. Organe des Vereins sind
      1. der Vorstand
      2. die Mitgliederversammlung.
    2. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden.
    3. Insbesondere erkennt der Verein die Jugendordnung des BLSV und der entsprechenden Fachverbände an.
  8. VORSTAND
    1. Der Vorstand besteht aus
      dem 1. Vorsitzenden
      dem 2. Vorsitzenden
      dem 3. Vorsitzenden
      dem Schriftführer und
      dem Kassenwart
      zwei Beisitzern
      dem Jugendbeirat
    2. Gesetzliche Vertreter im Sinne des § 26 BGB sind der 1., 2. und 3. Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Jeder ist alleine zur Vertretung berechtigt.
    3. Die Amtszeit des gesamten Vorstandes beträgt 1 Jahr. Eine Wiederwahl ist zulässig.
    4. Der Vorstand führt die Geschäfte in erster Linie ehrenamtlich. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann sich der Vorstand durch Nachwahl ergänzen. Die nächste Mitgliederversammlung nimmt dann die Ersatzwahl vor. Jedes Mitglied hat das Recht, für jede Funktion zu kandidieren. Kandidaturvorschläge können durch jedes Mitglied mündlich oder schriftlich unterbreitet werden. Als gewählt gilt der Kandidat, der die eifache absolute Mehrheit der anwesenden Stimmen auf sich vereinigt.
    5. Über die Sitzungen des Vorstandes ist ein vom Protokollführer zu unterzeichnendes Protokoll anzufertigen.
  9. MITGLIEDERVERSAMMLUNG
    1. Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins findet einmal im Kalenderjahr statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn dies von einem Fünftel der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks beim Vorstand beantragt wird. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt vier Wochen vor dem Versammlungstermin durch den Vorstand. Mit der schriftlichen Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung bekannt zu geben, in der die zur Abstimmung gestellten Anträge ihrem wesentlichen Inhalt nach zu bezeichnen sind. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Als schriftliche Einladung gilt auch die elektronische Post per E-Mail. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
    2. Der ordentlichen Mitgliederversammlung obliegen
      1. die Entgegennahme des Rechenschaftsbericht des Vorstandes
      2. die Entlastung des gesamten Vorstandes
      3. gegebenenfalls die Wahl des neuen Vorstandes
      4. die Wahl eines Kassenprüfers (Wiederwahl ist zulässig)
      5. die Änderung der Satzung des Vereins
      6. die Festsetzung der Beiträge sowie etwaiger Umlagen und sonstige Ausgaben
      7. Entscheidungen über Anträge
      8. die Auflösung des Vereins.
    3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf stattfinden. Der Vorstand beruft eine außerordentliche Mitgliederversammlung von sich aus beim Vorliegen eines wichtigen Grundes oder ein, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe eines Grundes beantragt. In beiden Fällen muß die Einberufung schriftlich mit einer Einladungsfrist von mindestens 4 Wochen erfolgen.
    4. Jede fristgerecht einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlußfähig. Mindestens aber muss die komplette Vorstandschaft anwesend sein. Sie beschließt über alle Anträge mit einfacher Mehrheit.
    5. Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
  10. SATZUNGSÄNDERUNGEN
    Änderungen der Satzung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  11. AUFLÖSUNG

Eine Auflösung des Vereins kann nur mit einer 2/3-Mehrheit aller stimmberechigten Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Jugendsports in der Disziplin Skateboarding. Dies wird bei einer letzten Mitgliederversammlung anhand einfacher Mehrheit beschlossen. Die bestimmte Organisation darf das erhaltene Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verwenden.

Die Satzung wurde am 30.09.2010 errichtet.

 

Vorhang auf für die BMX-Asse

Neue Halle für die Augsburger Sportler ist endlich fertig
Der Termin für die Eröffnung hat sich immer wieder verschoben, jetzt endlich können sich die Skateboarder und B;X-Fahrer in einer eigens für sie konzipierten Halle austoben. Nun ging der Parcours – den der Betreiberverein Razed e.V. „Rollsporthalle BlueBox“ genannt hat, auf dem ehemaligen Gelände der Ballonfabrik (Riedingergelände) in Betrieb. Viele Interessierte haben schon die ersten Runden gedreht und an den Anlagen ihre akrobatischen Tricks ausprobiert. Die Nachmittage an den Wochenenden sind derzeit aber dem Nachwuchs vorbehalten. Im Rahmen des Ferienprogramms der Stadt Tschamp werden Kindern zwischen acht und zwölf Jahren in dreistündigen Kursen an das Fahren auf dem Skateboard oder dem BMX-Rad herangeführt. Die offizielle Eröffnung der Halle mit großer Party und Konzert ist für den 27. und 28. April geplant.

Die Macher

An einem geselligen Abend entstand eine Idee die Wirklichkeit wurde. Mit viel Engagement und Herzblut gründeten Benjamin Ali und Bernd Filser den Razed e.V.. Große und kleine Schwierigkeiten wurden überwunden, doch der Weg ist noch lang um das gesteckte Ziel zu erreichen. Mit bisher 50 Mitstreitern aus den Bereichen Skateboarding, BMX und MTB versuchen die Gründer wieder an die glorreichen Zeiten anzuknüpfen, welche Augsburg mit namhaften Sportlern weit über die Grenzen hinaus bekannt gemacht hat. „Es wird Zeit, dass Augsburg wieder von der deutschen und internationalen Szene beachtet wird“ – so die einhellige Meinung der Aktiven. Mit viel Eigeninitiative und Muskelkraft wurde nun der Spot in Stadtbergen wieder fit gemacht. Die bisher sehr anspruchsvollen Lines werden gerade um einige Anfängerhügel, zusätzliche Steilkurven und einen ausgedehnten Pumptrack erweitert. Das Gelände in Deuringen darf nur von Mitgliedern befahren werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Tages-Mitgliedschaft, damit Interessierte einfach mal rein schnuppern können und die Versicherung trotzdem gewährleistet ist. Die Öffnungszeiten werden regelmäßig auf der Internetseite bekanntgegeben. Auf dem Gelände herrscht uneingeschränkte Helm- und Bremsenpflicht!
In Süddeutschland gibt es kaum Trainingshallen. Deshalb hat der Vorstand des Razed e.V. beschlossen, in Augsburg eine Halle zu eröffnen um auch bei Regenwetter und in den Wintermonaten trainieren zu können. Nach unzähligen Besichtigungen, Telefonaten und Verhandlungen steht es nun endlich fest – die ehemalige Lagerhalle der Ballonfabrik Augsburg mit einer Grundfläche von 1.000 m2 wird umgebaut und soll bereits im Spätsommer eröffnet werden. Neben anderen Sponsoren wie der Stadtsparkasse konnte sich auch Titus Augsburg vom ausgefeilten Konzept überzeugen lassen. Weitere Firmen sind aufgerufen, Patenschaften abzuschließen. Im Gegenzug erhalten diese dauerhafte Werbeflächen. Mit Shows wie auf dem Modularfestival oder „Pieces of a Puzzle“-Jam auf dem Parkplatz
der Reese Kaserne zusammen mit der Augsburger Graffiti-Szene und weiteren Aktionen im Öffentlichen Raum will der Verein auf das Projekt aufmerksam machen. Es soll deutlich gemacht werden, dass die Skateboard- und BMX-Szene bereits seit Jahrzehnten zur Augsburger Sportkultur gehört.
Wichtig ist aber auch, zu vermitteln, dass solche Projekte dauerhaft nur durch Eigenitiative können bestehen. Jeder Einzelne ist aufgerufen sich aktiv zu beteiligen. Razed e.V. möchte Anfängern, Fortgeschrittenen und Profis in und um Augsburg Trainingsmöglichkeiten bieten. Sie stehen mit Tips und Tricks zur Seite. Für Mitglieder des Vereins besteht auch die Möglichkeit, mobile Rampen auszuleihen. Ein Flatrail und ein Curb, zerlegt im Rucksack kann man sich im JuZe Madison in Cramerton von Montag bis Samstag ausleihen.

BMX-Fahrer wünschen sich eine Halle

**Freizeit-Trend** Neuer Verein will den Nachwuchs fördern
VON MIRIAM ZISSLER
Tennis , Schwimmen, Basketball — wenn die Temperaturen sinken, zieht es die meisten Sportler in die Halle. Dort wo sie ein Dach über dem Kopf haben. Wer keine Halle hat, der kann auf den Frühling warten. Das ist so bei BMX-Fahrern oder Skateboardern. Sie haben keine Halle, zumindest in Augsburg nicht.
Das soll sich ändern. Denn die Sportarten sind im Trend, viele junge Leute üben sie aus. Derzeit befindet sich ein neuer gemeinnütziger Verein in der Gründungsphase. „Razed“ heißt er. Er wird der erste Augsburger Skateboard- und BMX-Verein. Die Vorsitzenden Benjamin Ali und Bernd Filser und Schatzmeisterin Kerstin Filser sind schon dem Großteil der Skater und BMX-Fahrer entwachsen. Sie sind 30, 33 und 28 Jahre alt und wollen dafür aber vor allem eins, den Nachwuchs fördern, den Sportlern eine ganzjährige Trainingsmöglichkeit bieten. „Die derzeitigen Bedingungen sind nicht optimal“, so Bernd Filser. Es gebe im Univiertel eine kleine Beton-Rampe, die allerdings nicht richtig genutzt werden könne, weil es keinen Platz für den nötigen Anlauf gibt.
Ähnlich sieht es mit einer Anlage in Königsbrunn aus. Einzig in Cramerton gebe es eine befahrbare Anlage. Nicht genug für die Szene, zu deren hartem Kern sich 50 bis 60 Skater und Biker zählen. Der Verein hat sich ein ambitioniertes Ziel gesteckt.
Er will den Jugendlichen ab nächstem Jahr eine Halle bieten. „Immobilien gibt es in Augsburg genügend, etwa im Riedinger Park, Martini-Park oder in der Ballonfabrik“, so Benjamin Ah. Die Miete wollen die Vorsitzenden durch Mitgliedseinnahmen decken. Filser: „Nachdem es auch in München keine Halle mehr gibt und alle Skater oder BMXer aus dem süddeutschen Raum derzeit nach Ulm oder Linz fahren müssen, glaube ich, dass wir großen Zulauf haben würden.“
##100000 Euro nötig
Für die Ausstattung der Halle mit Rampen benötigt der Verein rund 100000 Euro. Das Geld haben sie nicht. „Jetzt beginnt das Klinkenputzen“, erklären Filser und Ali, die in den kommenden Monaten gezielt Firmen ansprechen und anschreiben
wollen. Sie erhoffen sich Spenden. „Wenn wir eine Halle haben, dann hat die Szene ein Zuhause, einen Ort in dem eine Hausordnung gilt, Störenfriede auch vor die Tür gesetzt werden, Wettbewerbe stattfinden können“, sagt Bernd Filser.

Grundstein für eine BMX-Halle

**Freizeit** Verein Razed findet erste Sponsoren
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen: Beim Augsburger Skateboard- und BMX-Verein Razed geht es ein wenig schneller. Die ersten Sponsoren sind gefunden und die Mitglieder des noch jungen Vereins (wir berichteten) einen Schritt weiter. In zwei Wochen haben sie über 1000 Euro und ebenso viele Unterschriften gesammelt. Die passende Immobilie mit 1000 Quadratmetern sei gefunden und bedürfe nun der Instandsetzung bzw. Bestückung mit Rampen, sogenannten „Obstacles“, teilt Razed mit.
Den Grundstein für eine Trainings-Anlage in Augsburg hat das Fachgeschäft für Skateboard, Snowsports und Streetswear „Titus Augsburg“ gelegt und 6000 Euro an Razed e.V. gespendet. Robert Thierbach. (Team-Skater von Titus ist ausgebildeter Pädagoge und gibt auch seine Erfahrung auf dem Skateboard in Kursen für Kinder und Jugendliche weiter. „Eine Halle wäre der optimale Ort, um den richtigen Einstieg in diese vielseitige und attraktive Sportart zu vermitteln“, so Robert Thierbach, der somit das Vorhaben unterstützt. (AZ)

Die große Sommersause

Im Jugendzentrum Krumbach war auch 2017 wieder ein voller Erfolg. Wie jedes Jahr pünktlich zum Beginn der Sommerferien gab es am 28. und 29. Juli ein breitgefächertes Angebot für Groß und Klein. Der Fokus der 2-Tages-Veranstaltung war jedoch ganz klar auf Skateboarding ausgerichtet.

„Die große Sommersause“ weiterlesen

Burning Ramp Festival 2017

+++ 30.04.2017 | Runde 4 +++

Wir haben die 4. Runde des Burning Ramp Festivals eingeleitet!

Das Line-Up stand endlich fest und es war uns eine Freude – FIGHTS AND FIRES kamen extra aus den UK nach Augsburg um es mit uns so richtig krachen zu lassen. INSANITY ALERT aus Innsbruck haben die Bühne gestürmt, die SICKBOYZ aus Karlsruhe haben den Laden zerstört und unser local support NO RIGHT LEFT aus Augsburg haben sich extra für das BRF für eine Reunion entschieden.

Dieses Jahr waren es nicht 2, auch nicht 3 sondern eine ganze Gruppe von 10 Frauen und Männern die uns feuerspuckenderweise auf der Rampe und drumherum einheizte. Diese war auch schon wieder ein Stück größer und natürlich ging sie vollends in Flammen auf.

Auch dieses Jahr gab es eine Auswahl an veganem Essen, die Miniramp war bereits ab 14:00 Uhr befahrbar, ein Best-Trick-Beer-Battle stand auch ncoh an bevor die Rampe um 00:00 in Flammen aufging.

Ach ja, eines der Highlights dieses Jahr war unser Klavierspieler. Der haute wirklich in die Tasten bis im die Augenbrauen weggeschmort sind.

Music:

FIGHTS AND FIRES
https://www.facebook.com/fightsandfires/?fref=ts
http://fightsandfires.co.uk

INSANITY ALERT
https://www.facebook.com/insanityalert/?fref=ts
https://insanityalert.bandcamp.com

SICKBOYZ
https://www.facebook.com/sickboyzband/?fref=ts
https://www.instagram.com/sickboyzband/?hl=de